czwartek, 10 lipca 2025

Abrechnungsweise von schriftlichen Übersetzungen

Die Art und Weise der Abrechnung von Übersetzungen gehört zu den am häufigsten gestellten Fragen.


Schriftliche Übersetzungen werden wie folgt abgerechnet:

Ein Dokument im Word-Format (dem gängigsten Textverarbeitungsprogramm, Datei mit der Endung .doc) verfügt über eine Funktion zur Zählung von Zeichen, Wörtern und Absätzen. Die Schaltfläche dafür sieht je nach Word-Version unterschiedlich aus – in Word 2007 beispielsweise wie unten dargestellt (der genaue Ort im Menüband kann variieren; das ist eine beispielhafte Position, von mir gewählt).

Wenn man mit der Maus über diese Schaltfläche fährt, erscheint ein Informationsfenster.
Nach dem Anklicken öffnet sich eine Tabelle mit dem Titel „Wörter zählen“.

In dieser Statistik-Tabelle werden unter anderem die folgenden Angaben gezählt:
„Zeichen (mit Leerzeichen)“ sowie „Absätze“.

Man addiert die Zahlen aus diesen beiden Feldern – das ergibt die Gesamtanzahl der Zeichen in der fertigen Übersetzung.


Bei Dokumenten mit vielen Tabellen wird zusätzlich auch das Feld „Zeilen“ berücksichtigt.

Die Summe aller dieser Elemente ergibt die Gesamtzahl der Zeichen in der Übersetzung.

Zeichenzählung – beglaubigte Übersetzungen:

Wichtig: Gezählt wird im fertigen Übersetzungstext, nicht im Originaltext!

Eine Abrechnungsseite bei einer beglaubigten Übersetzung umfasst 1125 Zeichen.

In beglaubigten Übersetzungen werden zusätzlich folgende Elemente übersetzt:

Allgemeine Beschreibung des Dokuments, z. B.:
  • [Der Originaltext umfasst 5 beidseitig bedruckte Blätter, die Seiten sind nummeriert; der Text ist handschriftlich verfasst]
  • oder:
  • [Der Originaltext liegt in Tabellenform vor, die einzelnen Felder sind nummeriert, die Übersetzung erfolgt in der Reihenfolge der Feldnummern]
Beschreibung der Stempel auf dem Dokument, z. B.: 
  • [Runder Firmenstempel mit dem Stadtwappen von Dortmund in der Mitte und folgender Umschrift:]oder:
  • [Rechteckiger roter Stempel mit folgendem Inhalt:]
Beschreibung besonderer Merkmale des Dokuments, z. B. Wasserzeichen, Hologramme usw., z. B.:
  • [Das Dokument ist mit Wasserzeichen in Form des deutschen Bundesadlers ausgestattet]
Beschreibung der individuellen Art der Heftung, z. B.:
  • [Das Dokument ist mit einem grünen Zierfaden dauerhaft in der linken oberen Ecke zusammengeheftet und durch ein geprägtes Siegel mit folgendem Text gesichert …]

Zeichenzählung – einfache (nicht beglaubigte) Übersetzungen:

Wichtig: Gezählt wird im fertigen Übersetzungstext, nicht im Originaltext!

Eine Abrechnungsseite bei einer einfachen Übersetzung umfasst 1600 Zeichen.

Die Zeichenzählung erfolgt auf dieselbe Weise wie bei beglaubigten Übersetzungen – allerdings entfällt die Pflicht zur Beschreibung des Dokuments.

Eine zu Beginn genannte Kostenschätzung basiert auf der Zeichenzahl im Originaltext, ist aber nicht identisch mit der endgültigen Zeichenzahl!
Die Differenz ergibt sich häufig aus Besonderheiten der Sprache, z. B. längeren Begriffen im technischen Bereich usw. Daher kann die Zeichenzahl in der Übersetzung leicht über der des Originals liegen.

ACHTUNG – WICHTIG:
Gezählt werden ZEICHEN IM FERTIGEN ÜBERSETZUNGSTEXT,
nicht im Originaltext!